Bitte bringen Sie zum Termin alle Vorbefunde mit (z. B. Kopie von Ergebnissen vorheriger Stuhluntersuchungen oder Blutbefunde).
Denken Sie bitte zudem an die Krankenkassenkarte, das gelbe Untersuchungsheft und eine gültige Überweisung. Wir benötigen eine Überweisung für die Kindergastroenterologie.
Ausnahmen:
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für intravenöse Medikamentengaben sind leider uneinheitlich und daher kompliziert. Teilweise benötigen diese eine Einweisung für eine teilstationäre Gabe, teilweise eine SPZ-Überweisung, Bitte informieren Sie sich individuell, welche Unterlagen Sie benötigen.
Patienten und Patientinnen zum Entspannungstraining benötigen eine Überweisung für das SPZ.