Berufspädagogische Fortbildungen & Praxisanleitung – Wissen weitergeben, Zukunft gestalten
Unsere berufspädagogischen Fortbildungen vermitteln Ihnen moderne Didaktik und Methoden für eine erfolgreiche Praxisanleitung.
Stärken Sie Ihre Anleitungskompetenz und begleiten Sie Auszubildende sowie Studierende professionell und sicher.
Lernen fördern. Zukunft gestalten.
Unsere Veranstaltungsübersicht:
Unsere Kurse Digitalisierung und künstlicher Intelligenz in der Pflegeausbildung begegnen
Freie Plätze
15 Plätze frei
Einheiten
6 Unterrichtseinheiten
Kursinhalt
Sowohl in der Praxis als auch im Ausbildungsgeschehen nimmt die Allgegenwärtigkeit von ständig verfügbarer Digitalität zu. Im Rahmen der Fortbildung wird mit den Teilnehmenden erarbeitet, inwiefern der ständige Zugang zu Technik, Social Media und künstliche Intelligenz (KI) die Lernprozesse und den Ausbildungsalltag mit Auszubildenden in der Pflege beeinflussen.
Ort:
St. Vincenz-Campus
Inhalte:
- Beeinflussung von Lernprozessen und Alltagssituationen mit Auszubildenden durch KI und Social Media
- Chancen und Herausforderungen durch Nutzung digitaler Medien
- Digitalität begegnen: Sinnvoller Einsatz von digitalen Medien zur Entwicklung beruflicher Handlungskompetenz
Hinweis: Bitte bringen Sie ein digitales Endgerät mit (bestenfalls Tablet, aber auch Smartphone möglich)
Hinweis für den Buchungsvorgang: Als Vorgesetzte sind vorwiegend nur Führungskräfte aus dem Bereich Pflege/Funktionsdienst hinterlegt um eine Abstimmung hinsichtlich der Dienstplanung zu erleichtern (automatisierte Anmeldebestätigung) . Sollte Ihre Führungskraft nicht aufgeführt sein, wählen Sie bitte "kein Vorgesetzter" und stimmen die Fortbildung kurzfristig mit ihm/ihr ab.
Referent: Clara Riepe & Mia Strecker (Lehrkräfte für Pflegeberufe)
Zeitraum:
21.10.2026
08:00 - 13:00 Uhr
Lehrgangsnummer:
BFP-2026-15

Jutta Berke
Team Pflegemanagement
Grundlage
Gemäß §4 PflAPrV müssen Praxisanleitende in der Pflege insgesamt 24 Unterrichtseinheiten (UE) Fortbildung pro Kalenderjahr nachweisen. Gemäß Erlass der Bezirksregierung dürfen diese 24 Stunden auf maximal vier Veranstaltungen aufgeteilt werden