Patientenzufriedenheit

Wenn Unzufriedenheit oder Beschwerden bei unseren Patientinnen und Patienten auftreten, gibt es eine Ansprechpartnerin: Geschäftsführerin Sr. Bernadette M. Putz, die immer ein offenes Ohr für die Anliegen der Patientinnen und Patienten hat.

Darüber hinaus ist jedes Krankenhaus verpflichtet, einen Patientenfürsprecher oder eine Patientenfürsprecherin zu haben: Einen neutralen, unabhängigen und nicht weisungsgebundenen Ansprechpartner den Patienten und Patientinnen oder Angehörige kontaktieren können, wenn sie eine Unzufriedenheit oder eine Beschwerde nicht mit den Mitarbeitenden oder der Beschwerdestelle im Krankenhaus besprechen möchten. Patientenfürsprecher oder -fürsprecherin sind eine unabhängige Vermittlungsstelle zwischen Patientinnen und Patienten, Angehörigen und Beschäftigten im Krankenhaus.
 

Aufgaben:
Zu den Aufgaben zählen:

  • Vermittlung bei Unstimmigkeiten, Missverständnissen oder wenn Informationen unklar bzw. ungenügend waren
  • Bearbeitung von Beschwerden und Anliegen
  • Unterstützung bei der Weitergabe von Anregungen, Verbesserungsvorschlägen, besonderen Wünschen oder auch Lob
  • Information bzgl. der richtigen Ansprechpartner/-partnerin im Krankenhaus

Wichtig: Der Patientenfürsprecher oder die Patienfürsprecherin kann nur auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten oder der Patientin tätig werden.

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