Arbeitssicherheit

Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind Personen, die vom Arbeitgeber bestellt oder verpflichtet werden, um ihn beim Arbeitsschutz sachkundig zu unterstützen. Unterstützung bedeutet hierbei nicht nur Beratung; sie umfasst auch ein breites Handlungsspektrum wie Informieren, Vorschlagen, Hinwirken, Organisieren, Motivieren usw. Fachkräfte sollen bezüglich der sicherheits- und gesundheitsgerechten Gestaltung der Arbeitsbedingungen tätig sein.

Zu den Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit gehören im einzelnen:

  • die Beratung bei Planung, Ausführung und Unterhaltung von allen Betriebsanlagen
  • die Beratung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und Schutzausrüstungen
  • die Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und -verfahren
  • die sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen
  • die Überwachung der Arbeitsschutzmaßnahmen
  • die Information und Motivation der Beschäftigten bezüglich des Arbeitsschutzes
  • die Untersuchung von Unfällen

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verlangt, dass der Arbeitgeber für die sicherheitstechnische Betreuung seiner Beschäftigten Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt. Die UVV "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" sieht für die Regelbetreuung feste Einsatzzeiten vor. Die für den einzelnen Betrieb vorgeschriebene Einsatzzeit ergibt sich aus der Zahl der Beschäftigten und dem Gefährdungspotential des Gewerbezweigs. Diese betriebsbezogenen Einsatzzeiten werden von den jeweiligen Berufsgenossenschaften festgelegt; sie sind in der BGV B3 tabellarisch aufgeführt.

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz gelten Sicherheitsingenieure, Sicherheitstechniker und Sicherheitsmeister als Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Es wird dabei nicht erklärt, welche dieser Qualifikationen die Fachkraft haben muss. Dies richtet sich nach den betrieblichen Gegebenheiten und Erfordernissen im Einzelfall. Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Ausbildungslehrgang der Berufsgenossenschaft.

Der Arbeitgeber hat die Sicherheitsfachkräfte unter Mitwirkung des Betriebsrats/Personalrats zu bestellen und ihnen die im Gesetz genannten Aufgaben zu übertragen. Die Fachkräfte unterstehen unmittelbar dem Leiter des Betriebs, sie sind jedoch bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Ist für den Betrieb ein Betriebsarzt bestellt, sollen sie eng mit ihm zusammenarbeiten. Das gleiche gilt für die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat/Personalrat und den Sicherheitsbeauftragten.

Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte sind Beschäftigte, die den Unternehmer bei der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung unterstützen. Insbesondere sollen sie die Arbeitsplätze und das Arbeitsumfeld beobachten, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind. Es handelt sich um ein Ehrenamt. Sicherheitsbeauftragte haben keine Weisungsbefugnis oder Aufsichtsfunktion; sie sollen kollegial auf ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einwirken. Sie tragen auch keine größere Verantwortung als jeder andere Beschäftigte im Betrieb.

§ 22 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) schreibt vor, dass Unternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Beschäftigten unter Mitwirkung des Betriebsrates oder Personalrates einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte bestellen müssen. Aus Anlage 1 der UVV "Allgemeine Vorschriften" ergibt sich die Zahl der zu ernennenden Beauftragten. Die einzelnen Berufsgenossenschaften haben je nach Branche und Unfallgeschehen Mindestzahlen festgelegt.

Als Sicherheitsbeauftragte sollen verantwortungsbewusste, erfahrene und allgemein anerkannte Mitarbeiter ernannt werden, die keine herausgehobene Stellung im Betrieb haben, sondern im normalen Arbeitsablauf integriert sind.

Die betriebliche Praxis hat gezeigt, dass der Sicherheitsbeauftragte für die Fachkraft für Arbeitssicherheit ein unentbehrliches Bindeglied zu den jeweiligen Arbeitsplätzen und den dort Beschäftigten ist. Der Sicherheitsbeauftragte kennt die Verhältnisse vor Ort und kann daher die Fachkraft wirkungsvoll unterstützen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Fachkraft und Sicherheitsbeauftragtem ist die Grundlage für eine gute Sicherheitsarbeit im Betrieb.

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Bernd Richtermeier
Telefon: 05251/86-1860
Telefax: 05251/86-1888
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